Grundsteuer-Formular

Grundsteuerreform 2022 – auch Sie sind ggf. gesetzlich verpflichtet

Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer nach einer neuen Grundlage berechnet. Diese wird für alle Grundstücke auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu ermittelt. Somit muss jeder, der am 1. Januar 2022 Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks war, eine Grundsteuererklärung abgeben. Die Grundsteuererklärung ist im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln.

BONN & PARTNER unterstützt Sie gerne bei der Erstellung und elektronischen Übermittlung der Grundsteuererklärung. Übermitteln Sie einfach Ihre Daten über das folgende Formular an uns.

Das Honorar für unsere Leistungen berechnen wir für jedes Objekt nach der  Steuerberatervergütungsverordnung. Die Höhe des Honorars ist abhängig vom Gegenstandswert des Objektes und beträgt mindestens € 400,00 (zzgl. 19% USt).

Checkliste zu den benötigten Daten - hier herunterladen.